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Auslandskrankenversicherung

Wer im Ausland krank wird, möchte sich auf schnelle Hilfe verlassen können. Mit der Auslandskrankenversicherung der Allianz schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten für medizinische Behandlungen auf Reisen. Auch ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ist abgesichert. Die Allianz unterstützt Sie zudem mit einer rund um die Uhr erreichbaren Notfall-Hotline. So können Sie Ihre Reise mit einem guten Gefühl planen.

Exzellente Services – persönlich und online

Im Notfall ist die Allianz-Hotline 24 Stunden erreichbar. Wir kontaktieren Ihre Krankenhaus-Ärztinnen und -Ärzte und übersetzen die Angaben zur Krankheit und zu den therapeutischen Maßnahmen in allen Weltsprachen.

Erstklassig versorgt – weltweit

Mit dem Allianz Reise-Krankenschutz werden Sie weltweit behandelt wie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient.

Innovativ und wertvoll

Mit der Allyz-App sind Sie für Notfälle auf Reisen bestens gewappnet. Die Reise-Krankenversicherung bietet direkten Zugang zu vielen Gesundheitsservices – einfach und schnell.1

Zur Allyz-App

Unterwegs im Ausland: Die passende Krankenversicherung für Ihre Reise

Egal ob Alleinreisende, Paare, Familien oder Geschäftsreisende, egal ob Langzeit-Auslandskrankenversicherung oder nur für eine Reise – wir haben für Sie die passende Versicherungsoption.

Alleinreisende

  • Als Alleinreisende oder Alleinreisender sind Sie mit dem Allianz-Reiseschutz im Ausland weltweit bestens abgesichert.
  • Buchbar als Tarif für eine Reise bis zu 365 Tagen oder als Jahres-Reiseschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.
  • Inkl. Sport & Aktiv-Versicherung2

Familien

  • Sichern Sie Ihre Familie über den Familientarif ab. Kinder sind dabei bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
  • Buchbar als Tarif für eine Reise bis zu 365 Tagen oder als Jahres-Reiseschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.
  • Inkl. Sport & Aktiv-Versicherung2

Geschäftsreisende

  • Als selbstständige, freiberuflich tätige oder angestellte Person sind Sie im Ausland abgesichert.
  • Reisen bis zu einem Jahr und weltweit

Leistungen im Überblick

  • Medizinische Notfallbehandlungen

    100 Prozent Kostenübernahme für ambulante Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus bei anerkannten und zugelassenen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Krankenhäusern, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, Osteopathinnen und Osteopathen und Chiropraktikerinnen und Chiropraktikern

  • Zahnmedizinische Notfallbehandlungen

    100 Prozent Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparaturen von Prothesen und vorläufigen Zahnersatz 

  • Suche, Rettung und Bergung im Ausland

    Kostenübernahme von bis zu 15.000 Euro bei Suche, Rettung oder Bergung aus einer medizinisch bedrohlichen Lage

  • Schwangerschaft und Entbindung

    100 Prozent Kostenübernahme bei Schwangerschaftsbeschwerden, Fehl- oder Frühgeburten

  • Krankentransporte im Ausland

    100 Prozent Kostenübernahme für einen Krankentransport vor Ort zur Ärztin oder zum Arzt oder Krankenhaus und zurück in die Unterkunft

  • Krankenrücktransport nach Hause

    Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport nach Hause einschließlich einer Begleitperson, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist

  • Überführung oder Bestattung im Ausland

    Kostenübernahme aller unmittelbar notwendigen Kosten für die Überführung nach Hause oder Erstattung von bis zu 10.000 Euro für eine Bestattung im Ausland

  • Besuch bei Krankenhausaufenthalt im Ausland

    Bei Krankenhausaufenthalt Organisation und Kostenübernahme eines Besuchs mit An- und Rückreise durch eine nahestehende Person

  • Betreuung von Kindern unter 18 Jahren

    Organisation und Kostenübernahme für die Betreuung von Kindern auf der Reise im Ausland oder deren Rückreise, wenn sie nicht mehr betreut werden können

  • Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel

    100 Prozent Kostenübernahme, wenn diese ärztlich verordnet werden, zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen

  • Hilfsmittel

    100 Prozent Kostenübernahme, wenn diese ärztlich verordnet werden und erstmalig nötig sind, zum Beispiel Gehhilfen - jedoch nicht Sehhilfen und Hörgeräte

  • Gebuchte Aktivitäten im Ausland

    Kostenerstattung von im Voraus gebuchten Aktivitäten, die zum Beispiel durch Erkrankung oder Unfall verpasst werden, bis maximal 500 Euro je Reise

  • Sportgeräte

    Kostenerstattung von Sportgeräten, die gestohlen werden oder bei einem Reiseanbieter verloren gehen oder beschädigt werden bis maximal 500 Euro je Reise und in diesen Fällen für die Nutzung von Leihgeräten bis zu 500 Euro je Reise2

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Darum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll

Erkranken Sie im Ausland ohne geeignete Krankenversicherung, kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherte Reisende oder unversicherter Reisender auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Auslandskrankenversicherung schließt diese Versorgungslücke mit umfassenden Leistungen.

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung, wann nicht?

Ihre Auslandskrankenversicherung zahlt,

  • für ambulante ärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus sowie zahnärztliche Behandlungen, zum Beispiel schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • wenn ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch notwendig oder auch nur medizinisch sinnvoll ist.
  • für Rettung und Bergung, Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland.
  • für Leistungen für nahestehende Personen und Ihre Kinder.
  • wenn Sie längere oder mehrere Urlaubsreisen im Jahr machen, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über 8 Wochen liegt, auch, wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen.
  • für verpasste vorgebuchte Aktivitäten sowie beschädigte Sportgeräte.2

Ihre Auslandskrankenversicherung zahlt nicht,

  • wenn Sie in Deutschland reisen.
  • wenn Sie bereits vor der Abreise erkrankt waren und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war.
  • wenn Sie die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließen und bereits erkrankt sind.
  • wenn Sie im Ausland Zahnersatz benötigen – es sei denn, es ist zum Beispiel ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme.

FAQ zur Auslandskrankenversicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung (oder auch Auslandsreise-Krankenversicherung) sind im allgemeinen Sprachgebrauch nicht klar voneinander abgegrenzt. Häufig versteht man unter Reisekrankenversicherung eine Absicherung für kürzere Urlaubsreisen, während Auslandskrankenversicherung als umfassender Schutz für längere Aufenthalte konzipiert ist. Eine genaue Definition gibt es aber nicht.

Wie lange vorher muss man eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

Selbst kurz vor Reiseantritt können Sie einen Allianz-Reise-Krankenschutz schnell und einfach online abschließen. Kurzentschlossene können sogar noch „last minute“ am Tag der Abreise eine Auslandskrankenversicherung abschließen, allerdings nur bis zum Antritt der Reise. Ein nachträglicher Abschluss der Krankenversicherung im Ausland ist nicht möglich. Bei Young Travel muss der Vertrag mindestens einen Tag vor Reiseantritt für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, diese Versicherung an eine vorher abgeschlossene Reise­krankenversicherung anzuschließen. Eine Verlängerung der Krankenversicherung für Ihren Auslands­aufenthalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie lang ist die Laufzeit einer Auslandskrankenversicherung?

Wie lange eine Auslandsreiseversicherung gültig ist, kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Die meisten Tarife laufen als Jahresversicherung, das heißt, sie beziehen sich auf ein Jahr. Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. Schließen Sie einen Tarif genau für die Dauer der Reise ab, zum Beispiel einen Allianz-Reise-Krankenschutz, endet der Versicherungsschutz automatisch zum angegebenen Zeitpunkt. Auch wenn Sie nur eine einmalige Urlaubsreise im Jahr planen, sollten Sie eine Krankenversicherung für das Ausland abschließen.

Hinweis: Allyz wird von der AP Solutions GmbH betrieben – einem registrierten Versicherungsvermittler und Serviceunternehmen der Allianz Gruppe. Kundinnen und Kunden mit einer Allianz Reiseversicherung können seit Sommer 2025 die Verwaltung ihres Versicherungsvertrags und Schadenmeldungen über die Allyz-App vornehmen und haben für die Dauer des Versicherungsvertrags Zugang zur Allyz Plus-Mitgliedschaft. Die Nutzungsbedingungen können auf der Allyz-Website und in der App eingesehen werden. Die über Allyz angebotenen Services können sich gemäß der Nutzungsbedingungen ändern.

2 Erstattung von max. 500 Euro für eine vorgebuchte Aktivität, die aus einem unvorhergesehenen, versicherten Grund verpasst wurde, und bis zu 500 Euro pro Person oder 1.000 Euro pro Familie bzw. Paar. Kostendeckung für verlorene oder beschädigte Sportausrüstung und dasselbe für Ersatzausrüstungen.